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Dokument-ID: 947820
11.4 Freigabe der Teilgewerbe
Durch die Nov 2017 erfolgt die fast gänzliche Freigabe der Teilgewerbe, worunter Tätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, für die ein vereinfachter Befähigungsnachweis ausreicht (§ 31 Abs 2 GewO), fallen.