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Dokument-ID: 799689
2.29 G 289/02; VfGH; 12. März 2004 – bearbeitete Version
Die dem Buchhalter mit der Gewerbeberechtigung gemäß § 102 Abs 1 GewO 1994 verliehene Befugnis zur pagatorischen Buchhaltung bis zur Erstellung der Saldenlisten einschließlich der Lohnverrechnung erfordert die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gleichgültig, ob sie nun für Betriebe diesseits oder jenseits der (wenn auch verdoppelten) Umsatzgrenzen des § 125 BAO erforderlich sind und eingesetzt werden.