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Dokument-ID: 407139
§ 366b GewO
1.0 | Allgemeines |
2.0 | Tatbestände |
3.0 | Abweichende Bestimmungen über den Strafrahmen |
4.0 | Veröffentlichung von Verstößen und Entscheidungen |
5.0 | Festsetzung von Art und Ausmaß der Sanktionen oder Maßnahmen |
6.0 | Informationsverpflichtung gegenüber den Europäischen Aufsichtsbehörden |