14.6.1 Allgemeines, Geltungsbereich, Inkrafttreten
Überblick
Die Geldwäschenovelle 2020 (BGBl 65/2020) wurde am 21. Juli 2020 kundgemacht und trat zum größten Teil am 22. Juli 2020 in Kraft (vgl § 382 Abs 101, 102 und 103 GewO). Sie dient für den Bereich der GewO der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie – Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (4. Geldwäscherichtlinie) und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (vgl § 382 Abs 100 GewO). Die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie erfolgte mit der Geldwäsche-Novelle (BGBl I 95/2017).