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Dokument-ID: 293864
1.57 2005/04/0249; VwGH; 18. Februar 2009 – bearbeitete Version
Die Vermutung der Ertragsabsicht im Sinne des § 1 Abs 6 zweiter Satz GewO 1994 kann durch den Nachweis eines davon abweichenden Sachverhaltes widerlegt werden. Der bloße Hinweis auf die Vereinsstatuten reicht dazu nicht aus, weil es nicht auf die in den Statuten angeführten Ziele, sondern auf die tatsächliche Absicht des Vereins, Erträge zu erzielen, ankommt.