© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 861873

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2.20 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Gem § 366b GewO (bis zur Novelle BGBl I 39/2010: § 367 Z 38 GewO) begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu EUR 30.000,– zu bestrafen ist, wer es entgegen den Bestimmungen des § 365u GewO unterlässt,

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop