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Dokument-ID: 1063211
5.77 LVwG-AV-973/001-2017; LVwG NÖ; 29. Dezember 2017 – bearbeitete Version
Eine Zuverlässigkeitsprüfung hat im Rahmen eines Verfahrens nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 nicht zu erfolgen.
Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz stellt nach dem Gesetz keinen Grund dar, von der Entziehung der Gewerbeberechtigung abzusehen.