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Dokument-ID: 1203632
1.211 Ra 2023/04/0087; VwGH; 07. April 2025 – bearbeitete Version
Dem alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH kommt schon im Hinblick auf deren rechtliche Organisationsform ein maßgeblicher Einfluss iSd § 91 Abs 2 GewO zu (VwGH 21.03.1995, 95/04/0038).
Am maßgeblichen Einfluss eines handelsrechtlichen Geschäftsführers auf den Betrieb der Geschäfte ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser nicht Gesellschafter ist.