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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Gewerbeausübung in der Form eines Industriebetriebes

Befähigungsnachweisfreiheit für Industriebetriebe

Für Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden, ist gem § 7 Abs 5 GewO kein Befähigungsnachweis erforderlich.

Merkmale eines Industriebetriebes

Ein Gewerbe wird gem § 7 Abs 1 GewO in der Form eines Industriebetriebes ausgeübt, wenn für den Betrieb im Wesentlichen nachfolgende Merkmale bestimmend sind:

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