© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 631909

David Suchanek - Clemens Steuer - Kerstin Verdorfer-Tobisch | Kommentar | Kommentierung

§ 2 GewO – Kommentierung 21.0: Gastgewerbliche Tätigkeiten

Gastgewerbliche Tätigkeiten von gemeinnützigen Organisationen und politischen Parteien

21.1 Allgemeines

Die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 1 Z 25 wurde aus Anlass eines Erkenntnisses des VwGH (VwSlg 14.793 A/1997) eingefügt, mit welchem der Verwaltungsgerichtshof Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen der GewO unterstellt hatte. Mit der Gewerbeordnungsnovelle BGBl I 116/1998 sollte so eine legistische Dauerlösung für die gewerberechtliche Behandlung von Veranstaltungen wie Feuerwehrfesten und Ähnlichem geschaffen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop