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Neu Dokument-ID: 1065068

Judikatur | Entscheidung

5.136 VGW-122/043/8961/2019; LVwG Wien; 27. November 2019 – bearbeitete Version

GZ: VGW-122/043/8961/2019 | Gericht: LVwG Wien vom 27.11.2019

Eine Beschränkung der Hauptbetriebszeit, welche eine ruinöse Einschränkung des Betriebes darstellt, ist jedenfalls als in das Wesen der Betriebsanlage eingreifende Maßnahme zu qualifizieren, weil damit in die Substanz des verliehenen Rechtes eingegriffen wird. Damit wird in weiterer Folge auch die gegenständliche Auflage unzulässig.

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