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Neu Dokument-ID: 294775

Judikatur | Entscheidung

1.50 2006/04/0159; VwGH; 15. September 2006 – bearbeitete Version

GZ: 2006/04/0159 | Gericht: VwGH vom 15.09.2006

Die Aufforderung im Sinne des § 91 Abs 2 GewO 1994 stellt eine Voraussetzung für die Gewerbeentziehung dar, ist jedoch weder als Bescheid noch als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen (VwGH vom 15. September 2006, Zl 2006/04/0159).

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