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Judikatur | Entscheidung

1.93 Ra 2014/04/0005; VwGH; 23. November 2016 – bearbeitete Version

GZ: Ra 2014/04/0005 | Gericht: VwGH vom 23.11.2016

Nachbarn haben im Rahmen ihrer beschränkten Parteistellung im Anzeigeverfahren nur das Recht, die Frage prüfen zu lassen, ob zum Zeitpunkt der Anzeige des Gastgartens die Voraussetzungen für das eingeschlagene vereinfachte Verfahren vorlagen und somit der angezeigte Gastgarten erlaubterweise nach Durchführung des Anzeigeverfahrens in Betrieb genommen wurde oder nicht. Darüber hinaus stehen ihnen im Zusammenhang mit dem Anzeigeverfahren keine Rechte zu. Folglich kann sich die mit dem Feststellungsantrag begehrte Prüfung ebenso nur auf den Zeitpunkt der Anzeige vor Inbetriebnahme des Gastgartens und damit auf die zu diesem Zeitpunkt gegebene Sach- und Rechtslage beziehen.

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