© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 407099

Kommentar

§ 365z1 GewO

Aus den Materialien der RV der Novelle 2008, BGBl 42/2008

Durch diese Änderung wird ein Zitierfehler berichtigt.

Verbraucherschutzeinrichtungen sind insb der Verein für Konsumenteninformation (VKI), die Arbeiterkammern und das für Konsumentenschutz zuständige Bundesministerium. Die Tätigkeiten der Beschwerdestelle können insb in der Entgegennahme der Beschwerden, in der Koordination im Hinblick auf andere Stellen und in der Weiterleitung an spezifisch zuständige Behörden liegen. Auskünfte über eingegangene Beschwerden und deren Bearbeitung insb soweit Informationsinteressen von Verbraucherschutzeinrichtungen gegeben sind, haben aufgrund von Amtshilfe und allgemeiner Auskunftspflicht zu erfolgen. In Bezug auf Tätigkeiten von Finanzdienstleistungsbeschwerdestellen ist auf die Einrichtung des FIN-NET-Netzes hinzuweisen (Erläuternde Bemerkungen der Regierungsvorlage zur Gewerbeordnungsnovelle BGBl I Nr 131/2004).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop