§ 365z1 GewO
Aus den Materialien der RV der Novelle 2008, BGBl 42/2008
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Verbraucherschutzeinrichtungen sind insb der Verein für Konsumenteninformation (VKI), die Arbeiterkammern und das für Konsumentenschutz zuständige Bundesministerium. Die Tätigkeiten der Beschwerdestelle können insb in der Entgegennahme der Beschwerden, in der Koordination im Hinblick auf andere Stellen und in der Weiterleitung an spezifisch zuständige Behörden liegen. Auskünfte über eingegangene Beschwerden und deren Bearbeitung insb soweit Informationsinteressen von Verbraucherschutzeinrichtungen gegeben sind, haben aufgrund von Amtshilfe und allgemeiner Auskunftspflicht zu erfolgen. In Bezug auf Tätigkeiten von Finanzdienstleistungsbeschwerdestellen ist auf die Einrichtung des FIN-NET-Netzes hinzuweisen (Erläuternde Bemerkungen der Regierungsvorlage zur Gewerbeordnungsnovelle BGBl I Nr 131/2004).