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Dokument-ID: 407147
§ 367a GewO
Aus den Materialien der RV der Novelle 2008, BGBl 42/2008
Der Alkoholmissbrauch insb bei Jugendlichen erscheint als gesellschaftliches Problem. Bekannt wurden zuletzt Vorkommnisse wie das so genannte „Komatrinken“, bei denen insb jugendliche Personen – ohne sich des ganzen Ausmaßes möglicher negativer Folgewirkungen bewusst sein zu können – schwere alkoholische Rauschzustände absichtlich herbeiführen. Die bereits bestehenden Vorkehrungen des Gewerberechts sollen daher noch verbessert werden.