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Dokument-ID: 294930
1.23 98/04/0178; VwGH; 11. November 1998 – bearbeitete Version
Beim Verleih von Mautvignetten mit dem Ziel, ein und dieselbe Vignette mehrmals im Sinne des § 7 Abs 1 BundesstraßenfinanzierungsG 1996 anzubringen und somit den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, es sei für das mit der Vignette ausgewiesene Fahrzeug die vorgesehene Maut entrichtet worden, handelt es sich um eine gesetzlich verbotene Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 1 GewO 1994.