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Neu Dokument-ID: 1203238

Judikatur | Entscheidung

2.47 E 1517/2022; VfGH; 27. Juni 2023 – bearbeitete Version

GZ: E 1517/2022 | Gericht: VfGH vom 27.06.2023

Ein subjektives Recht auf Erlassung einer Verordnung – konkret begehrt wurde die Anordnung eines Verbots des Verkaufs fossiler Treibstoffe und von Heizöl ab einem in der Zukunft liegenden Stichtag – ist in § 69 Abs 1 GewO nicht vorgesehen. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers, ein solches subjektives Recht in der vorliegenden Konstellation zu normieren, ist auch aus grundrechtlichen Schutzpflichten (aus Art 2 und Art 8 EMRK und Art 1 1. ZPEMRK) nicht abzuleiten und insoweit aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht geboten. Es lag keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter vor.

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