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Dokument-ID: 406288
§ 151 GewO
§ 151 regelt das freie Gewerbe der Adressverlage und Direktmarketingunternehmen und wurde zuletzt durch das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 novelliert. Mit dieser Novelle erfolgte in erster Linie eine Anpassung an die Terminologie der Datenschutzgrundverordnung.