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Dokument-ID: 406617
§ 341 GewO
Da bei Ausübung eines der im § 95 angeführten Gewerbes die Geschäftsführer- oder Filialgeschäftsführerbestellung einer Genehmigung bedarf, waren im § 341 Bestimmungen für das diesbezügliche Genehmigungsverfahren vorzusehen (EB der GewONov 2002).