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Dokument-ID: 1063843
5.99 LVwG-S-1335/001-2017; LVwG NÖ; 16. Juli 2018 – bearbeitete Version
Das Vorliegen einer baubehördlichen Bewilligung und die in diesem Zusammenhang heranzuziehenden baubehördlichen Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die Genehmigungspflicht nach der Gewerbeordnung 1994.