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Neu Dokument-ID: 799149

Judikatur | Entscheidung

3.10 4 Ob 173/98i; OGH; 29. September 1998 – bearbeitete Version

GZ: 4 Ob 173/98i | Gericht: OGH vom 29.09.1998

§ 279 Abs 2 GewO verweist auf den Lebensmittelbegriff des § 2 LMG. Danach sind Lebensmittel (Nahrungs- und Genussmittel) Stoffe, die dazu bestimmt sind, von Menschen in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand überwiegend zu Ernährungs- oder Genusszwecken gegessen, gekaut oder getrunken zu werden. Nach dieser Begriffsbestimmung ist das Zubereiten ein Vorgang, der das Lebensmittel genussfähig macht.

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