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Dokument-ID: 1096544
1.136 Ra 2018/04/0154; VwGH; 10. April 2020 – bearbeitete Version
Mit Erlöschen der ursprünglich erteilten Betriebsanlagengenehmigung wäre die Rechtsgrundlage für eine Genehmigung der Änderung dieser Betriebsanlage nachträglich – ipso iure – weggefallen. Ein Antrag auf Genehmigung einer Änderung wäre aus diesem Grund zurückzuweisen.