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Dokument-ID: 758084
3.1.3 Endigung der Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen und Personengesellschaften
§ 11 GewO regelt die rechtlichen Konsequenzen des Untergangs der juristischen Person, der Auflösung der eingetragenen Personengesellschaft sowie einer Umgründung auf die Gewerbeberechtigung.