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Neu Dokument-ID: 799150

Judikatur | Entscheidung

2.22 G 14/00; VfGH; 8. März 2001 – bearbeitete Version

GZ: G 14/00 | Gericht: VfGH vom 08.03.2001

Rauchfangkehrergewerbe; Aufhebung der durch die Gewerberechtsnovelle 1997 erfolgte Beschränkung der Ausübungsbefugnis auf natürliche Personen

I. Gestützt auf Art 140 Abs 1 (letzter Satz) B-VG begehren eine Kommanditgesellschaft sowie deren persönlich haftende Gesellschafterin und deren Kommanditistin, § 102 Abs 1 erster Satz und Abs 4 GewO 1994 idF BGBl I 63/1997 als verfassungswidrig aufzuheben. Dieser Antrag ist hg. zu G 14/00 protokolliert.

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