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Neu Dokument-ID: 1065509

Judikatur | Entscheidung

5.143 LVwG-AV-1293/001-2017; LVwG NÖ; 28. Februar 2020 – bearbeitete Version

GZ: LVwG-AV-1293/001-2017 | Gericht: LVwG NÖ vom 28.02.2020

Die Feststellung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 77 GewO vorliegen, ist Gegenstand des Beweises durch Sachverständige auf dem Gebiet der gewerblichen Technik und auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.

Die Übereinstimmung einer gewerblichen Betriebsanlage mit den im Standort geltenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften ist im Genehmigungsverfahren nach der GewO nicht zu beurteilen. (…) Ein (allfälliger) Widerspruch eines Projekts zur Flächenwidmung spielt daher – anders als im baurechtlichen Bewilligungsverfahren – keine Rolle.

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