1.6 88/04/0036, 0044; VwGH; 21. August 1990 – bearbeitete Version
(…) Der Verwaltungsgerichtshof geht nun davon aus, dass für die Beurteilung der Frage des gesetzlichen Erfordernisses der ZUVERLÄSSIGKEIT in Ansehung der beabsichtigten Ausübung eines Gewerbes der durch die Art dieses Gewerbes bestimmte Kreis der öffentlichen Interessen als entscheidungsrelevant zu beachten ist. Der Maßstab in Ansehung des hier in Rede stehenden Gewerbes ergibt sich aus der normativen Ordnung der allgemeinen und der besonderen Konzessionsvoraussetzungen des § 134 GewO 1973 (vgl insbesondere auch Abs 1 Z 4).