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Kommentar

§ 76a GewO

1.0

Allgemeines

2.0

„Vorgeschichte“ zur Gastgartenregelung des § 76a idF BGBl I 60/2014

2.1

Die Problematik des § 112 Abs 3 idF vor BGBl I 66/2010

2.2

Regelungsschwerpunkte der neuen Regelung des § 76a idF BGBl I 66/2010

2.3

Aufhebung des § 76a Abs 1 Z 4 idF BGBl I 66/2010 (VfGH 7.12.2011, G 17/11-6)

2.4

Aufhebung des § 76a Abs 8 idF BGBl I 60/2010 (VfGH 16.06.2014, G 94/2013-13)

3.0

Ausgewählte Verfahrensaspekte (Abs 3 bis Abs 5)

3.1

Zum Anzeigeverfahren (Abs 3 iVm § 353)

3.2

Zur bescheidmäßigen Untersagung des Gastgartenbetriebs bei Nichterfüllung der Voraussetzungen (Abs 4)

3.3

Zur Möglichkeit gewerbepolizeilicher Maßnahmen bei wiederholten Verstößen gegen § 76a Abs 1 und Abs 2 (Abs 5 iVm § 360)

4.0

Die Verordnungsermächtigung für Gemeinden (Abs 9)

5.0

Praxisbeispiel: Freiwillige „Selbstbeschränkung“ der Betriebszeiten

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