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Dokument-ID: 861875
10.2.21 Vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
Im Rahmen der vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit iSd § 373a GewO (siehe hierzu den entsprechend betitelten Beitrag) sind einige Verwaltungsstrafbestimmungen zu beachten.