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Dokument-ID: 798779
3.7 7 Ob 361/97g; OGH; 26. November 1997 – bearbeitete Version
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Immission ortsüblich ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Allmählich wachsende Immissionen können das Maß der Zulässigkeit ebenso erhöhen, wie Änderungen in den Benutzungsgepflogenheiten oder in der Bewertung bestimmter Beeinträchtigungen. Wann aus einer Überschreitung des bis dahin Ortsüblichen Änderung des Üblichen wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.