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Dokument-ID: 799812
2.31 B 531/02; VfGH; 21. Juni 2004 – bearbeitete Version
Wird im Zuge einer öffentlichen Auftragsvergabe eine Gesamtleistung ausgeschrieben, so haben Mitglieder einer Bietergemeinschaft lediglich die Befugnis für den Leistungsteil nachzuweisen, den sie tatsächlich erbringen.