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Dokument-ID: 979412
§ 24 GewO
1.0 | Zuständigkeit |
2.0 | Anhörungsrechte |
3.0 | Regelungsgegenstand |
4.0 | Kundmachung |
5.0 | Übergangsregelungen der Gewerbeordnungsnovelle 2017 |
1.0 Zuständigkeit
Die Prüfungsordnungen für Meister- und Befähigungsprüfungen (bzw Zusatzprüfungen) sind von der zuständigen Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich zu erlassen. Sind mehrere Fachorganisationen zuständig, so erlässt die Wirtschaftskammer Österreich die Verordnung.