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Dokument-ID: 403193
§ 29 GewO
1.0 | Einleitendes |
2.0 | Wortlautinterpretation und „einschlägige Rechtsvorschriften“ |
3.0 | Zweifelsfall |
4.0 | Eigentümliche Arbeitsvorgänge, verwendete Roh- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen, historische Entwicklung, Anschauung und Vereinbarungen der beteiligten Kreise |
4.1 | Eigentümliche Arbeitsvorgänge |
4.2 | Verwendete Roh- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge und Maschinen |
4.3 | Historische Entwicklung |
4.4 | Anschauung und Vereinbarungen der beteiligten Kreise |