© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 407166

Kommentar

§ 369 GewO

Aus den Materialien der RV der Novelle 2008, BGBl 42/2008

Nach der bisher geltenden Rechtslage konnte der Verfall in einem gewerberechtlichen Verwaltungsstrafverfahren lediglich als Nebenstrafe ausgesprochen werden, die Bestimmung bildete keine Grundlage für einen Verfallsausspruch zu Sicherungszwecken. In der Praxis ergeben sich regelmäßig Fälle, in denen ein Verfallsausspruch auch als Sicherungsmaßnahme zweckmäßig erscheint. Durch die geänderte Fassung der Bestimmung soll diesem Anliegen Rechnung getragen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Gewerbeordnung in unserem Shop! Zum Shop