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Dokument-ID: 1085339
8.11 Schutzklauselverfahren
Die Gewerbeordnung 1994 regelt im Rahmen der besonderen Verfahrensbestimmungen auch das so genannte Schutzklauselverfahren. Dabei geht es um das Einhalten der grundlegenden Sicherheitsanforderungen in Hinsicht auf Produkte, Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör.