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Dokument-ID: 294921
1.22 98/04/0174; VwGH; 11. November 1998 – bearbeitete Version
Entziehung einer Gastgewerbeberechtigung infolge strafgerichtlicher Verurteilungen wegen Drogendelikten
Der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 GewO 1994 ist nicht nur gegeben, wenn die zugrunde liegende Straftat bei Ausübung des zu entziehenden Gewerbes begangen wurde, weil § 13 Abs 1 GewO 1994 als Regelfall ein Sachverhalt zugrunde liegt, in dem die von dieser Bestimmung erfasste gerichtliche Verurteilung zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Verurteilte noch nicht im Besitz einer Gewerbeberechtigung war.