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Neu Dokument-ID: 294981

FORUM Media (red) | Judikatur | Entscheidung

1.27 98/04/0026; VwGH; 10. November 1999 – bearbeitete Version

GZ: 98/04/0026 | Gericht: VwGH vom 10.11.1999

Zur Auslegung des Begriffes Heilkunde ist die diesbezügliche Definition des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gewerbeordnung 1973 geltenden Ärztegesetzes 1949 idF Ärztegesetznovelle 1964, BGBl Nr 50/1964, heranzuziehen. Er umfasst auch andere als „auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete“ Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs 2 ÄrzteG 1998.

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