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Dokument-ID: 1187901
8.3.2 Besondere Verfahrensbestimmungen betreffend die Prüfung des Vorliegens gesetzlicher Voraussetzungen
Überblick
Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben (§§ 8 bis 15 GewO) zählt unter anderem das Nichtvorliegen bzw das Freisein von Gewerbeausschlussgründen iSd § 13 GewO (ua Verurteilungen gemäß StGB oder FinStrG, Insolvenztatbestände). Zu diesem Zweck ist bei der Gewerbeanmeldung eine entsprechende Erklärung abzugeben, dass keine derartigen Gewerbeausschlussgründe vorliegen.