Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
5.4.1. Ausbildungsprogramm für Tierärzte
Das Programm der Ausbildung, die zu den Ausbildungsnachweisen für Tierärzte führt, umfasst mindestens die nachstehenden Fächer.
Der Unterricht in einem oder mehreren dieser Fächer kann im Rahmen der anderen Fächer oder in Verbindung mit ihnen erteilt werden.
A. | Grundfächer
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B. | Spezifische Fächer
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Die praktische Ausbildung kann in Form eines Praktikums erfolgen, wenn dieses unter der unmittelbaren Kontrolle der zuständigen Behörde oder Einrichtung auf Vollzeitbasis abgeleistet wird und innerhalb der Gesamtdauer der Hochschulausbildung von 5 Jahren nicht mehr als 6 Monate beträgt.
Die Aufteilung des theoretischen und praktischen Unterrichts auf die einzelnen Fächergruppen muss so ausgewogen und koordiniert sein, dass die Kenntnisse und Erfahrungen in angemessener Weise erworben werden können und der Tierarzt damit die Möglichkeit erhält, allen seinen Aufgaben nachzukommen.