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Dokument-ID: 1048598
Artikel 25
Seveso-II-Richtlinie
Artikel 25
Änderung der Anhänge
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 26 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Anhänge II bis VI an den technischen Fortschritt anzupassen. Derartige Anpassungen haben keine wesentlichen Änderungen der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und der Betreiber zur Folge.