© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1048601

Vorschrift

Seveso-II-Richtlinie

Inhaltsverzeichnis

Artikel 28
Sanktionen

idF ABl. L 197/2012 | Datum des Inkrafttretens 13.08.2012

Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Bestimmungen bis zum 1. Juni 2015 mit und melden alle sie betreffenden Änderungen unverzüglich.