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Dokument-ID: 1048663
Artikel 29
Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
Artikel 29
Aufhebung
Die Richtlinie 90/314/EWG wird mit Wirkung vom 1. Juli 2018 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.