© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1049161

Vorschrift

Richtlinie über Industrieemissionen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 79
Sanktionen

idF ABl. L 334/2010 | Datum des Inkrafttretens 06.01.2011

Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die entsprechenden Bestimmungen bis zum 7. Januar 2013 mit und melden ihr umgehend alle Änderungen dieser Bestimmungen.