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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Gewerbeinformationssystem Austria – GISA

Vorbemerkung

Durch die (größtenteils) am 27. März 2015 in Kraft getretene Novelle der GewO BGBl I 18/2015 erfolgte eine Umstellung der bisher von den Bezirksverwaltungsbehörden zu führenden Verzeichnisse (Gewerberegister), die als dezentrale Gewerberegister die Grundlage für das vom Bund zu führende Zentrale Gewerberegister dienten, auf das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Dadurch wurde durch den Gesetzgeber (RV 323 BlgNR XXV. GP, 1) ein Paradigmenwechsel vollzogen: Das frühere Nebeneinander von Bundes-, Länder- und Städte-Gewerberegistern wurde durch eine bundesweite Lösung ersetzt.

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