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Dokument-ID: 1049260
Richtlinie über Industrieemissionen
TEIL 3
Emissionsüberwachung
Die Überwachung der Emissionen in die Luft umfasst zumindest die kontinuierliche Überwachung von
- bei Aufschluss und Kalzinierung anfallendem gasförmigem Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid aus Anlagen für die Konzentration von Gebrauchtsäuren bei Anlagen, die das Sulfatverfahren anwenden;
- Chlor aus größeren Quellen bei Anlagen, die das Chloridverfahren anwenden;
- Staub aus größeren Quellen.