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Neu Dokument-ID: 1049260

Vorschrift

Richtlinie über Industrieemissionen

Inhaltsverzeichnis

TEIL 3

Emissionsüberwachung

Die Überwachung der Emissionen in die Luft umfasst zumindest die kontinuierliche Überwachung von

  1. bei Aufschluss und Kalzinierung anfallendem gasförmigem Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid aus Anlagen für die Konzentration von Gebrauchtsäuren bei Anlagen, die das Sulfatverfahren anwenden;
  2. Chlor aus größeren Quellen bei Anlagen, die das Chloridverfahren anwenden;
  3. Staub aus größeren Quellen.