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Christian Schenk | Glossar

AM-VO – Arbeitsmittelverordnung

Die AM-VO ist eine Verordnung zum ASchG und regelt die Verwendung, die Beschaffenheit und die Prüfung von Maschinen und anderen Arbeitsmitteln. Die AM-VO ist in vier Abschnitte gegliedert: Allgemeine Bestimmungen (Grundlagen, Verwendung, Prüfung, Wartung, …), Verwendung bestimmter Arbeitsmittel (Hebezeuge, Fahrzeuge, Krane …), Leitern und Beschaffenheitsanforderungen. Der 4. Abschnitt über die Beschaffenheitsanforderungen muss bei CE-gekennzeichneten Arbeitsmitteln aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht angewandt werden.