Lieferumfang
Maschinen müssen mit allen wesentlichen Spezialausrüstungen, Teilen oder Zubehör geliefert werden, das nötig ist, um die Maschine ohne Risiko rüsten, warten und betreiben zu können. Eine Maschine mit unvollständigen Ausrüstungen, die extra zugekauft werden müssen, ist nicht zulässig. Mit dieser Bestimmung wird eine doppelte Preiskalkulation – billige (und gefährliche) Sparvariante oder sichere (aber teure) Maschine – unmöglich gemacht.
(Anhang I, 1.1.2e MSV 2010; Anhang III, 1.1.2.e MVO)