© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 870669

Christian Schenk | Glossar

Absturzsicherungen (PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Absturzsicherungssysteme) ist persönliche Schutzausrüstung zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt, die einen Absturz entweder ganz verhindert (Haltesysteme) oder die Person sicher auffängt (Auffangsysteme). Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken oder Versinken ist persönliche Schutzausrüstung, die in eine Flüssigkeit gestürzte Personen so schnell wie möglich an die Oberfläche zurückbringt und in einer Position hält, die bis zur Rettung das Atmen ermöglicht (Rettungswesten, Schwimmwesten, Rettungskombinationen, Schwimmhilfen). Über das richtige An- und Ablegen dieser PSA sowie die Durchführung von Berge- und Rettungsmaßnahmen sind nach der PSA-V mindestens einmal jährlich Übungen abzuhalten, bei denen alle Arbeitnehmer einzubeziehen sind, die Auffangsysteme oder persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken oder Versinken benutzen müssen. Diese Übungen müssen durch eine für Absturzsicherungssysteme fachkundige Person geplant und durchgeführt werden. Gegenstände des Absturzsicherungssystems müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken ist vom Arbeitgeber bereitzustellen.

(PSA-V, insbes § 14; Europäische VO über PSA 2016/425, harmonisierte Normen)