6.1.2 Checkliste allgemeine Anforderungen an Schutzeinrichtungen
| Erfüllt | Teilweise erfüllt | Nicht erfüllt | Nicht zutreffend |
Sind die Schutzeinrichtungen ausreichend stabil gebaut und werden sie sicher in Position gehalten? |
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Verursachen die Schutzeinrichtungen keine zusätzlichen Gefährdungen wie zB Quetschstellen? |
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Können die Schutzeinrichtungen nicht auf einfache Weise umgangen oder außer Funktion gesetzt werden? |
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Ist der Abstand zum Gefahrenbereich ausreichend dimensioniert, dh ist zB verhindert, durch ein Schutzgitter hindurchzugreifen und in den Gefahrenbereich zu gelangen? |
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Wird durch die Schutzeinrichtungen die Beobachtung des Arbeitsvorganges nicht mehr als notwendig eingeschränkt? |
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Ist verhindert, dass Schutzeinrichtungen unabsichtlich verstellt oder ausgeschaltet werden? |
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Können die für Werkzeugwechsel und für Wartungszwecke erforderlichen Eingriffe ohne Abnahme oder Außerbetriebnahme von Schutzeinrichtungen durchgeführt werden? |
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Ist bei diesen Arbeiten der Zugang ausschließlich auf den für die Arbeit notwendigen Bereich beschränkt? |
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Verhindern trennende Schutzeinrichtungen ein mögliches Herausschleudern oder Herabfallen von Werkstoffen und Gegenständen? |
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Verhindern trennende Schutzeinrichtungen mögliche Emissionen, zB von Gasen oder Strahlung? |
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Lassen sich die Befestigungen feststehender trennender Schutzeinrichtungen nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen? |
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Bleiben die Befestigungsmittel nach dem Abnehmen der Schutzeinrichtungen mit den Schutzeinrichtungen oder mit der Maschine verbunden? |
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Bleiben beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit der Maschine verbunden, wenn sie geöffnet sind? |
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Erfüllen beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung alle Anforderungen nach Anhang I, 1.4.2.2 der MSV 2010? |
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Können zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen leicht und ohne Werkzeug verstellt werden? |
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Sind nicht-trennende Schutzeinrichtungen so konstruiert und in die Steuerung der Maschine integriert, dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange sie vom Bedienungspersonal erreicht werden können? |
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Gewährleisten nicht-trennende Schutzeinrichtungen, dass Personen bewegliche Teile nicht erreichen können, solange diese Teile in Bewegung sind? |
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Wird bei der Auslegung und Anordnung von nicht-trennenden Schutzeinrichtungen die Nachlaufzeit von Maschinenteilen berücksichtigt? |
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Bei Fehlen oder Störung einer nicht-trennenden Schutzeinrichtung: Wird das Ingangsetzen beweglicher Teile verhindert bzw werden die beweglichen Teile stillgesetzt? |
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Ist die Einstellung nicht-trennender Schutzeinrichtungen nur durch eine absichtliche Handlung möglich? |
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