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Dokument-ID: 1011358
1.11.7 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung und die durchzuführenden Maßnahmen sind entsprechend der Beschäftigtenzahl und der betrieblichen Gefahren- und Belastungssituation zu dokumentieren (§ 5 ASchG). Die Dokumentation ist durch die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) näher geregelt.