5.2.15 Holzspaltmaschine – Sicherheitsanforderungen
Bei Holzspaltmaschinen dürfen sich zB Zweihandschaltungen nicht leicht manipulieren lassen, da ansonsten der Maschinenbediener erheblich gefährdet wird. Verkantete Holzstücke müssen sicher zu lösen sein und gefährliche Bewegungen des Spaltwerkzeugs schon beim Zuführen der Holzstücke verhindert werden. Die größte Gefahr bei der Verwendung von Holzspaltmaschinen ist die Schneid- bzw Quetschgefahr und die damit verbundenen Schnittverletzungen. Auch wenn diese Unfälle in vielen Fällen keinen längeren Arbeitsausfall zur Folge haben, muss diese Gefahr trotzdem ernst genommen werden. Und auch hier kann es zu krankenstandsbedingten Ausfällen kommen.